AKTUALISIERUNG ZU DEN BAUABSCHNITTEN Sanierung der Ortsdurchfahrt Westerbeck startet am 03.06.2024

Wirtschaft und Bauen  |

Sanierung der Ortsdurchfahrt Westerbeck startet am 03.06.2024

- weitergehende Informationen -

Ab dem 03.06.2024 startet in Westerbeck die umfassende Sanierung der Hauptstraße (Ortsdurchfahrt der L 289).

Hierzu hat am 27.05.2024 in der Sporthalle in Westerbeck eine Informationsveranstaltung seitens der Auftraggeber (Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr und Gemeinde) unter Mitwirkung der ausführenden Baufirma stattgefunden.

Ab dem 03.06.2024 startet in Westerbeck die umfassende Sanierung der Hauptstraße (Ortsdurchfahrt der L 289).

Hierzu hat am 27.05.2024 in der Sporthalle in Westerbeck eine Informationsveranstaltung seitens der Auftraggeber (Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr und Gemeinde) unter Mitwirkung der ausführenden Baufirma stattgefunden.

Die Bauzeit wird voraussichtlich 18 Monate betragen und in 4 Teilabschnitten erfolgen.

Planungen zu den Bauabschnitten bis zum Ende der Sommerferien, also bis zum 02.08.24:

„Abschnitt 1a“  - „Breslauer Straße bis „Kreuzung Ortsmitte“ -  03.06.-23.06.24

  • Die Ortseinfahrt von Gifhorn kommend wird von da an bereits ab Ortseingang als gesperrt ausgeschildert und nur für Linienbusse freigegeben.
  • Schulbusse fahren über Breslauer Straße – Stettiner Straße – Dannenbüttel Weg.
  • Eine Erreichbarkeit der Ortschaft Westerbeck ist von Gifhorn kommend über Dannenbüttel (Westerbecker Weg) - Dannenbütteler Weg möglich.
  • Aus Richtung „Grußendorf“ kommend ist die Ortsmitte erreichbar, also bspw. auch das Rathaus. Die weiter südlich gelegenen Teile der Ortschaft sind über den Dannenbütteler Weg bzw. die kleine Dorfstraße erreichbar.
  • Damit die Bewohner des Wohngebietes „Hinter den Grashöfen“ bis zur Fertigstellung des kompletten Abschnitts 1, also 1a und 1b, (Anfang Oktober - siehe unten) ihre Grundstücke erreichen können, ist eine Behelfsverbindung zur Breslauer Straße geschaffen worden.
  • Außerdem ist eine Behelfsrad-/fußwegeverbindung erstellt worden, die entlang des letzten Grundstücks am Ortsausgang Richtung IGS von „Am Baukelsfeld“ auf die „Hauptstraße“ führt, sodass Schulkinder mit dem Rad/zu Fuß durch das Wohngebiet gelangen können, um den Radweg/Fußweg am Ortsausgang Richtung IGS zu erreichen.
  • Die Bushaltestelle „Hinter den Grashöfen“ ist in diesem Zeitraum noch nutzbar sein, allerdings ausschließlich auf der östlichen Seite, da die Busse in Richtung IGS bzw. Gifhorn über Kleine Dorfstraße und Triftweg fahren. Die Bushaltestelle am Getränkemarkt sowie am Pflegeheim werden geschlossen, da sie barrierefrei ausgebaut werden.
  • Der Triftweg ist ab Ende der Bebauung als Einbahnstraße in Richtung K 93 eingerichtet, damit sich auf dem schmalen Wirtschaftsweg keine Umleitungsstrecke mit Begegnungsverkehr entwickelt.
    Ab dem Bereich der Wohnbebauung nach innerorts (Richtung Kleine Dorfstraße) ist der Triftweg in beide Richtung befahrbar.
  • Im nördlichen Bereich des Triftweges ist eine Behelfshaltestelle (nur Fahrtrichtung IGS) eingerichtet worden.

„Abschnitt 2 a“  - „Kreuzung Ortsmitte“ - 24.06.-02.08.24 (Sommerferien)

  • Das Passieren der Kreuzung ist in den Sommerferien nicht möglich! Ausnahme: Rettungsdienste und Feuerwehr im Einsatz. Damit eine Durchfahrt von Nord nach Süd oder umgekehrt in diesen 6 Wochen dennoch möglich ist, wird eine Behelfsverbindung geschaffen. Hierbei handelt es sich um eine einspurige Verbindung zwischen dem Dannenbütteler Weg und der Ringstraße, die auf der östlichen Seite parallel zur Kreuzung über den Fußweg verlaufen wird. Aufgrund einer Breite von voraussichtlich rund 3,00 m und einem engen Radius wird dort das Durchfahren von Fahrzeugen über 3,5 t voraussichtlich untersagt. Eine Ampel wird den einspurigen Verkehr regeln.
  • Der Betreiber des Einkaufsmarktes in der Ortsmitte beabsichtigt seinen Parkplatz so zu teilen, dass die Kunden von beiden Seiten Parkplätze anfahren, aber nicht durchfahren können. D.h., der Parkplatz muss über dieselbe Einfahrt verlassen werden wie er aufgesucht wurde. Damit wird ein reines Durchfahren und damit mögliches Gefahrenpotential vermieden.  

Da die baulichen Maßnahmen nur in Vollsperrung durchgeführt werden können, erfolgt eine großräumige Umleitung.
Aufgrund dieser Vollsperrung wird es über längere Zeiträume innerhalb von Westerbeck zu erheblichen verkehrlichen Einschränkungen kommen.

Alle Beteiligten sind bemüht, diese Einschränkungen so gering wie möglich zu halten. Dies ist insbesondere bei der Bildung und der zeitlichen Abfolge der Bauabschnitte berücksichtigt worden. So erfolgt die Sperrung der Kreuzung in der Ortsmitte in den Schulsommerferien (24.06.-04.08.2024), da der Schulbusverkehr dann nicht tangiert sein wird.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der während der Veranstaltung vorgestellten Präsentation.

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AKTUALISIERUNG ZU DEN BAUABSCHNITTEN Sanierung der Ortsdurchfahrt Westerbeck startet am 03.06.2024

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Sanierung der Ortsdurchfahrt Westerbeck startet am 03.06.2024

- weitergehende Informationen -

Ab dem 03.06.2024 startet in Westerbeck die umfassende Sanierung der Hauptstraße (Ortsdurchfahrt der L 289).

Hierzu hat am 27.05.2024 in der Sporthalle in Westerbeck eine Informationsveranstaltung seitens der Auftraggeber (Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr und Gemeinde) unter Mitwirkung der ausführenden Baufirma stattgefunden.

Ab dem 03.06.2024 startet in Westerbeck die umfassende Sanierung der Hauptstraße (Ortsdurchfahrt der L 289).

Hierzu hat am 27.05.2024 in der Sporthalle in Westerbeck eine Informationsveranstaltung seitens der Auftraggeber (Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr und Gemeinde) unter Mitwirkung der ausführenden Baufirma stattgefunden.

Die Bauzeit wird voraussichtlich 18 Monate betragen und in 4 Teilabschnitten erfolgen.

Planungen zu den Bauabschnitten bis zum Ende der Sommerferien, also bis zum 02.08.24:

„Abschnitt 1a“  - „Breslauer Straße bis „Kreuzung Ortsmitte“ -  03.06.-23.06.24

  • Die Ortseinfahrt von Gifhorn kommend wird von da an bereits ab Ortseingang als gesperrt ausgeschildert und nur für Linienbusse freigegeben.
  • Schulbusse fahren über Breslauer Straße – Stettiner Straße – Dannenbüttel Weg.
  • Eine Erreichbarkeit der Ortschaft Westerbeck ist von Gifhorn kommend über Dannenbüttel (Westerbecker Weg) - Dannenbütteler Weg möglich.
  • Aus Richtung „Grußendorf“ kommend ist die Ortsmitte erreichbar, also bspw. auch das Rathaus. Die weiter südlich gelegenen Teile der Ortschaft sind über den Dannenbütteler Weg bzw. die kleine Dorfstraße erreichbar.
  • Damit die Bewohner des Wohngebietes „Hinter den Grashöfen“ bis zur Fertigstellung des kompletten Abschnitts 1, also 1a und 1b, (Anfang Oktober - siehe unten) ihre Grundstücke erreichen können, ist eine Behelfsverbindung zur Breslauer Straße geschaffen worden.
  • Außerdem ist eine Behelfsrad-/fußwegeverbindung erstellt worden, die entlang des letzten Grundstücks am Ortsausgang Richtung IGS von „Am Baukelsfeld“ auf die „Hauptstraße“ führt, sodass Schulkinder mit dem Rad/zu Fuß durch das Wohngebiet gelangen können, um den Radweg/Fußweg am Ortsausgang Richtung IGS zu erreichen.
  • Die Bushaltestelle „Hinter den Grashöfen“ ist in diesem Zeitraum noch nutzbar sein, allerdings ausschließlich auf der östlichen Seite, da die Busse in Richtung IGS bzw. Gifhorn über Kleine Dorfstraße und Triftweg fahren. Die Bushaltestelle am Getränkemarkt sowie am Pflegeheim werden geschlossen, da sie barrierefrei ausgebaut werden.
  • Der Triftweg ist ab Ende der Bebauung als Einbahnstraße in Richtung K 93 eingerichtet, damit sich auf dem schmalen Wirtschaftsweg keine Umleitungsstrecke mit Begegnungsverkehr entwickelt.
    Ab dem Bereich der Wohnbebauung nach innerorts (Richtung Kleine Dorfstraße) ist der Triftweg in beide Richtung befahrbar.
  • Im nördlichen Bereich des Triftweges ist eine Behelfshaltestelle (nur Fahrtrichtung IGS) eingerichtet worden.

„Abschnitt 2 a“  - „Kreuzung Ortsmitte“ - 24.06.-02.08.24 (Sommerferien)

  • Das Passieren der Kreuzung ist in den Sommerferien nicht möglich! Ausnahme: Rettungsdienste und Feuerwehr im Einsatz. Damit eine Durchfahrt von Nord nach Süd oder umgekehrt in diesen 6 Wochen dennoch möglich ist, wird eine Behelfsverbindung geschaffen. Hierbei handelt es sich um eine einspurige Verbindung zwischen dem Dannenbütteler Weg und der Ringstraße, die auf der östlichen Seite parallel zur Kreuzung über den Fußweg verlaufen wird. Aufgrund einer Breite von voraussichtlich rund 3,00 m und einem engen Radius wird dort das Durchfahren von Fahrzeugen über 3,5 t voraussichtlich untersagt. Eine Ampel wird den einspurigen Verkehr regeln.
  • Der Betreiber des Einkaufsmarktes in der Ortsmitte beabsichtigt seinen Parkplatz so zu teilen, dass die Kunden von beiden Seiten Parkplätze anfahren, aber nicht durchfahren können. D.h., der Parkplatz muss über dieselbe Einfahrt verlassen werden wie er aufgesucht wurde. Damit wird ein reines Durchfahren und damit mögliches Gefahrenpotential vermieden.  

Da die baulichen Maßnahmen nur in Vollsperrung durchgeführt werden können, erfolgt eine großräumige Umleitung.
Aufgrund dieser Vollsperrung wird es über längere Zeiträume innerhalb von Westerbeck zu erheblichen verkehrlichen Einschränkungen kommen.

Alle Beteiligten sind bemüht, diese Einschränkungen so gering wie möglich zu halten. Dies ist insbesondere bei der Bildung und der zeitlichen Abfolge der Bauabschnitte berücksichtigt worden. So erfolgt die Sperrung der Kreuzung in der Ortsmitte in den Schulsommerferien (24.06.-04.08.2024), da der Schulbusverkehr dann nicht tangiert sein wird.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der während der Veranstaltung vorgestellten Präsentation.