Wohnbauland (Interessenten)
Die Gemeinde Sassenburg bietet regelmäßig in ihren Ortschaften (Dannenbüttel, Grußendorf, Neudorf-Platendorf, Stüde, Triangel u. Westerbeck) Wohnbaulandflächen an.
Zurzeit übersteigt die Nachfrage bei weitem das vorhandene Baulandangebot. Um eine „gesunde“ Ortsentwicklung zu gewährleisten und die vorhandene Infrastruktur (hier vor allem Krippen, Kitas und Schulen) nicht zu überlasten, kann die Gemeinde jedoch nicht ungebremst der Nachfrage nach Wohnbauland nachkommen.
Aus diesem Grunde können sich Bauinteressenten in eine Interessentenliste eintragen.
Mit der Übersendung des ausgefüllten Antrages auf Aufnahme in die Interessentenliste der Gemeinde Sassenburg für zukünftiges Bauland (Wohnbebauung), wird der Übersender in die bei der Gemeindeverwaltung Sassenburg geführte „Interessentenliste für zukünftiges Bauland (Wohnbebauung)“ aufgenommen.
Die Antragstellung ist kostenlos und unverbindlich.
Die Aufnahme in die Interessentenliste ist mit keinen Verpflichtungen für die Gemeinde verbunden. Ein Rechtsanspruch auf Zuweisung eines Baugrundstückes besteht nicht.
Mit Ablauf von 3 Jahren nach Antragstellung erfolgt automatisch die Löschung des Antrages. Der Antragsteller hat – sofern gewollt – selbständig eine erneute Antragstellung vorzunehmen.
Füllen Sie einfach den Antrag aus und senden Sie ihn per Email (gemeindeverwaltung(at)sassenburg.de), per Post (Anschrift: Gemeinde Sassenburg, Bokensdorfer Weg 12, 38524 Sassenburg) oder FAX (05371/68815) an uns.