Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.
Am 27. Dezember 2024 hat der Bundespräsident auf Ersuchen des Bundeskanzlers den 20. Deutschen Bundestag aufgelöst und den Wahltag auf Sonntag, den 23. Februar 2025, bestimmt.
Wahlberechtigte
Wahlberechtigt für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz, die am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben (geboren am 23. Februar 2007 oder früher),
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten (Wohnungsnahme oder Aufenthalt seit 23. November 2024 oder früher) und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Das Wahlrecht tatsächlich ausüben kann jedoch nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt.
Wahlschein beantragen
Wer möchte, kann bereits vor dem Wahltag per Briefwahl wählen. Dafür muss lediglich ein Wahlschein beantragt werden.
- Wahlschein bentragen: Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung finden Sie ein Formular, das Sie ausgefüllt zurücksenden können. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, den QR-Code zu scannen und den Wahlschein online zu beantragen.
- Stimmzettel ausfüllen: Kreuzen Sie den Stimmzettel wie gewohnt an.
- Stimmzettelumschlag verschließen: Legen Sie den Stimmzettel in den vorgesehenen Umschlag und kleben Sie diesen zu.
- Wahlschein unterschreiben: Der unterschriebene Wahlschein kommt zusammen mit dem verschlossenen Stimmzettelumschlag in den Rückumschlag.
- Abschicken oder abgeben: Senden Sie den Wahlbrief per Post ab oder geben Sie ihn direkt bei der zuständigen Behörde ab.
Wichtige Fristen für die Briefwahl
Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Sassenburg vorliegen. Später eingehende Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden. Um Verzögerungen zu vermeiden, sollten Sie den Wahlbrief direkt nach Erhalt der Briefwahlunterlagen ausfüllen und absenden.