K 93 wieder freigegeben

Wirtschaft und Bauen  |

Seit dem Abend des 30.09.2024 ist die Triangeler Hauptstraße, d.h. die Ortsdurchfahrt (OD) der K 93 ab dem Triangeler Kreisel in Richtung IGS Sassenburg wieder für den Verkehr freigegeben.

Umständliche Umleitungen über die Dragenkreuzung haben nunmehr endlich ein Ende.

Die vom Landkreis Gifhorn als zuständigem Straßenbaulastträger in Auftrag gegebenen Bauarbeiten verzögerten sich somit gegenüber den ursprünglichen Planungen um einen vollen Monat, denn an sich war eine Freigabe der sanierten Ortsdurchfahrt bereits für Ende August 2024 vorgesehen.

Ein wesentlicher Grund für die Verzögerung waren Lieferschwierigkeiten für ein Kanalleitungselement wie auch die hohe Schadstoffbelastung der alten Betonplatten, die zu einem nur schleppenden Abtransport zur fachmännischen Entsorgung führten.

Unabhängig von der Freigabe stehen noch Restarbeiten an. Dies betrifft insbesondere noch ausstehende Fahrbahnmarkierungsarbeiten im Bereich der Verkehrsinseln bzw. Verschenke wie auch Asphaltierungsarbeiten im Einmündungsbereich zur Fehringstraße.

Seitens der Gemeinde Sassenburg gehen mit dieser Freigabe noch zwei weitere Maßnahmen einher:

  1. Sperrung der Planstraße durch das Gewerbegebiet Rohrwiesen II
    Um während der Sperrung der OD Triangel eine schnelle Zugänglichkeit der Fehringstraße, insbesondere für Feuerwehr bzw. Rettungskräfte zu ermöglichen, war das Offenhalten der Planstraße, die eine Querverbindung zwischen Ludwig-Jahn-Straße und Fehringstraße ermöglich unumgänglich. Laut Festlegungen im Bebauungsplan ist diese Straße jedoch keinesfalls als Durchgangsstraße konzipiert. Sie dient vielmehr lediglich als Notzuwegung im Falle der Unpassierbarkeit der Fehringstraße. Denn das Gewerbegebiet „Rohrwiesen I bzw. II“ ist ansonsten ausschließlich über die Fehringstraße erschlossen.
    Nach Wiedereröffnung der OD Triangel wird nunmehr eine abschließbare Schranke auf der Planstraße kurz vor der Einmündung in die Ludwig-Jahn-Straße installiert, um dort künftig unerwünschten Durchgangsverkehr zu unterbinden.
     
  2. Auffüllen der Bankette entlang des als Umleitung genutzten Wirtschaftsweges von Triangel nach Neuhaus
    Der gemeindliche, nicht als Straße gewidmete einspurige Wirtschaftsweg in der Verlängerung des Birnendamms in Richtung Neuhaus wurde während der Sperrung der OD Triangel vielfach als Umleitungsstrecke genutzt, wenngleich er (mit Ausnahme des Linienverkehrs) nicht als Umleitungsstrecke ausgewiesen war.
    Die übermäßige Inanspruchnahme dieses Wirtschaftsweges, verbunden mit einem Ausweichen-Müssen auf den Seitenstreifen bei Begegnungsverkehr, führte zu einer nicht nur unerheblichen Abnutzung der Bankette.
    Da mit der Öffnung der OD Triangel im Zuge der K 93 die Nutzung des Wirtschaftsweges jetzt wieder stark abnehmen dürfte, wird im Sinne einer möglichst geringen Verkehrsbeeinträchtigung von da an, d.h. ab dem 07.10.2024, mit dem Auffüllen und Wiederbefestigen der Bankkette begonnen. Die Arbeiten wurden in der KW41 abgeschlossen.
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K 93 wieder freigegeben

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Seit dem Abend des 30.09.2024 ist die Triangeler Hauptstraße, d.h. die Ortsdurchfahrt (OD) der K 93 ab dem Triangeler Kreisel in Richtung IGS Sassenburg wieder für den Verkehr freigegeben.

Umständliche Umleitungen über die Dragenkreuzung haben nunmehr endlich ein Ende.

Die vom Landkreis Gifhorn als zuständigem Straßenbaulastträger in Auftrag gegebenen Bauarbeiten verzögerten sich somit gegenüber den ursprünglichen Planungen um einen vollen Monat, denn an sich war eine Freigabe der sanierten Ortsdurchfahrt bereits für Ende August 2024 vorgesehen.

Ein wesentlicher Grund für die Verzögerung waren Lieferschwierigkeiten für ein Kanalleitungselement wie auch die hohe Schadstoffbelastung der alten Betonplatten, die zu einem nur schleppenden Abtransport zur fachmännischen Entsorgung führten.

Unabhängig von der Freigabe stehen noch Restarbeiten an. Dies betrifft insbesondere noch ausstehende Fahrbahnmarkierungsarbeiten im Bereich der Verkehrsinseln bzw. Verschenke wie auch Asphaltierungsarbeiten im Einmündungsbereich zur Fehringstraße.

Seitens der Gemeinde Sassenburg gehen mit dieser Freigabe noch zwei weitere Maßnahmen einher:

  1. Sperrung der Planstraße durch das Gewerbegebiet Rohrwiesen II
    Um während der Sperrung der OD Triangel eine schnelle Zugänglichkeit der Fehringstraße, insbesondere für Feuerwehr bzw. Rettungskräfte zu ermöglichen, war das Offenhalten der Planstraße, die eine Querverbindung zwischen Ludwig-Jahn-Straße und Fehringstraße ermöglich unumgänglich. Laut Festlegungen im Bebauungsplan ist diese Straße jedoch keinesfalls als Durchgangsstraße konzipiert. Sie dient vielmehr lediglich als Notzuwegung im Falle der Unpassierbarkeit der Fehringstraße. Denn das Gewerbegebiet „Rohrwiesen I bzw. II“ ist ansonsten ausschließlich über die Fehringstraße erschlossen.
    Nach Wiedereröffnung der OD Triangel wird nunmehr eine abschließbare Schranke auf der Planstraße kurz vor der Einmündung in die Ludwig-Jahn-Straße installiert, um dort künftig unerwünschten Durchgangsverkehr zu unterbinden.
     
  2. Auffüllen der Bankette entlang des als Umleitung genutzten Wirtschaftsweges von Triangel nach Neuhaus
    Der gemeindliche, nicht als Straße gewidmete einspurige Wirtschaftsweg in der Verlängerung des Birnendamms in Richtung Neuhaus wurde während der Sperrung der OD Triangel vielfach als Umleitungsstrecke genutzt, wenngleich er (mit Ausnahme des Linienverkehrs) nicht als Umleitungsstrecke ausgewiesen war.
    Die übermäßige Inanspruchnahme dieses Wirtschaftsweges, verbunden mit einem Ausweichen-Müssen auf den Seitenstreifen bei Begegnungsverkehr, führte zu einer nicht nur unerheblichen Abnutzung der Bankette.
    Da mit der Öffnung der OD Triangel im Zuge der K 93 die Nutzung des Wirtschaftsweges jetzt wieder stark abnehmen dürfte, wird im Sinne einer möglichst geringen Verkehrsbeeinträchtigung von da an, d.h. ab dem 07.10.2024, mit dem Auffüllen und Wiederbefestigen der Bankkette begonnen. Die Arbeiten wurden in der KW41 abgeschlossen.