Durch ihn erfreut sich die Vegetation eines regen Wachstums - so auch die Gräser, Wild- und Unkräuter im Bereich der Gossen.
Doch leider ist dies nicht von Vorteil für das Abfließen des Regenwassers, sondern führt zu Verstopfungen der Abflüsse.
Daher erinnern wir gerne daran, dass der Frühjahrsputz bitte auch an die frische Luft verlagert werden muss.
Denn die Gossen vor den Grundstücken müssen durch die jeweiligen Anwohner gereinigt werden, was in §1 Abs. 2 Satzung über Straßenreinigung geregelt ist.
Bei weiteren Fragen zur Straßenreinigung, kann gerne auf die Satzung über Straßenreinigung zurückgegriffen werden.